Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2286 der Kommission vom 6. Dezember 2017 über die Anerkennung der Übereinstimmung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems Eco-Lighthouse mit den entsprechenden Anforderungen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8082) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Auf der Grundlage der von den norwegischen Behörden übermittelten Informationen erkennt die Kommission die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Teile des Eco-Lighthouse-Systems als den entsprechenden Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 gleichwertig an.
Article 2
Änderungen der Anforderungen des Eco-Lighthouse-Systems, die sich auf diese Anerkennung auswirken, werden der Kommission mindestens jährlich mitgeteilt. Kommt es zu einer Änderung dieser Anforderungen oder der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, kann die Kommission beschließen, diesen Beschluss aufzuheben oder zu ändern.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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