Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2319 der Kommission vom 13. Dezember 2017 über die Gleichwertigkeit des Rechts- und Aufsichtsrahmens der Sonderverwaltungsregion Hongkong für als Börse anerkannte Kapitalgesellschaften (Recognized Exchange Companies) gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen, der für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten in der Sonderverwaltungsregion Hongkong als Börse anerkannten Kapitalgesellschaften gilt, als gleichwertig mit den Anforderungen betrachtet, die sich aus der Richtlinie 2014/65/EU, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Richtlinie 2004/109/EG ergeben, und wird festgestellt, dass dieser Rechts- und Aufsichtsrahmen einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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