Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/2336 der Kommission vom 7. Februar 2017 SA.21877 (C 24/2007), SA.27585 (2012/C) und SA.31149 (2012/C) — Deutschland mutmaßliche staatliche Beihilfen zugunsten der Flughafen Lübeck GmbH, von Infratil Limited, Ryanair und der den Flughafen nutzenden Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 602) (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32017D2336
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-02-07
In force since
2017-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Ein Beschluss, in dem darüber befunden wird, ob etwaige staatliche Beihilfen zugunsten der FLG staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen und in einem solchen Fall für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können, ist nicht erforderlich, da die FLG ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat und eine Rückforderung der Beihilfe nicht mehr möglich ist.

Article 2

Der Verkauf von 90 % der Anteile der FLG an Infratil und die im Jahr 2009 neu ausgehandelten Bedingungen der Verkaufsoption stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Article 3

Der Vertrag von 2000 zwischen Ryanair und dem Flughafen Lübeck begründet keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Article 4

Die Entgelte für das Enteisen von Flugzeugen stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Article 5

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions