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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2373 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Hydroxytyrosol als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8423)

CELEX
32017D2373
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-12-14
In force since
2017-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Hydroxytyrosol gemäß der Spezifikation in Anhang I dieses Beschlusses darf unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 für die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Verwendungszwecke und mit den dort aufgeführten Höchstgehalten als neuartige Lebensmittelzutat für die allgemeine Bevölkerung, ausgenommen Kinder unter drei Jahren sowie Schwangere und Stillende, in der Union in Verkehr gebracht werden.

Article 2

1 Die Bezeichnung des mit diesem Beschluss zugelassenen Hydroxytyrosols, die in der Kennzeichnung der Lebensmittelprodukte anzugeben ist, lautet „Hydroxytyrosol“.

2 In der Kennzeichnung der Hydroxytyrosol enthaltenden Lebensmittelprodukte sind folgende Angaben zu machen: a) „Dieses Lebensmittelprodukt sollte nicht von Kindern unter drei Jahren, Schwangeren und Stillenden verzehrt werden.“ b) „Dieses Lebensmittelprodukt sollte nicht zum Kochen, Backen oder Braten verwendet werden.“

Article 3

Dieser Beschluss ist gerichtet an Seprox Biotech, Centro Empresarial Ingenia N-8, Parque Tecnológico Fuente Álamo, 30320 Fuente Álamo, Murcia, Spanien.

Relations

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