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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/2464 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

CELEX
32017D2464
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-12-18
In force since
2017-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Österreich und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.

2 Österreich und Rumänien hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 19. Dezember 2018 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2464 des Rates anzunehmen.“

3 Österreich und Rumänien unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer Erklärungen über die Annahme des Beitritts Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.

Article 2

Diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits vor dem Tag der Annahme dieses Beschlusses hinterlegt haben, hinterlegen keine neuen Erklärungen.

Article 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 4

Dieser Beschluss ist an Österreich und Rumänien gerichtet.

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