Leitlinie (EU) 2017/1404 der Europäischen Zentralbank vom 23. Juni 2017 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/13 über TARGET2-Securities (EZB/2017/19)
Text
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Article 1 Änderungen
„(1 Um Interessenkonflikte zwischen der Erbringung von T2S-Dienstleitungen durch das Eurosystem und den Aufsichtsfunktionen des Eurosystems zu vermeiden, stellen die Zentralbanken des Eurosystems Folgendes sicher: a) Die Mitglieder des TS2-Vorstands sind nicht unmittelbar in die Überwachung von T2S oder von CSDs einbezogen, die Abwicklungsgeschäfte an T2S auslagern, insoweit eine solche Einbeziehung Anlass zur Entstehung tatsächlicher oder möglicher Konflikte mit ihrer Funktion als Mitglied des T2S-Vorstands geben könnte. Zur Erkennung und Vermeidung solcher Konflikte sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. b) Die Mitglieder des T2S-Vorstands gehören weder dem Ausschuss der internen Revisoren (Internal Auditors Committee — IAC) an, noch sind sie täglich in Level-3-Tätigkeiten einbezogen. c) Die T2S-Aufsichtstätigkeiten sind von den operativen T2S-Tätigkeiten zu trennen.“
Article 2 Wirksamwerden
Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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