Durchführungsverordnung (EU) 2017/244 der Kommission vom 10. Februar 2017 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Linuron gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1 Nichterneuerung der Genehmigung eines Wirkstoffs
Die Genehmigung für den Wirkstoff Linuron wird nicht erneuert.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Die Mitgliedstaaten widerrufen bis spätestens 3. Juni 2017 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Linuron als Wirkstoff enthalten.
Article 3 Aufbrauchfrist
Etwaige Aufbrauchfristen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einräumen, haben so kurz wie möglich zu sein und enden spätestens am 3. Juni 2018.
Article 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird Zeile 51 zu Linuron gestrichen.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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