Durchführungsverordnung (EU) 2017/410 der Kommission vom 8. März 2017 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 184/2007 und (EU) Nr. 104/2010 in Bezug auf den Namen des Inhabers der Zulassung für Kaliumdiformiat (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2007
In Spalte 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 184/2007 wird der Name des Zulassungsinhabers „BASF SE“ durch „ADDCON“ ersetzt.
Article 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 104/2010
In Spalte 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 104/2010 wird der Name des Zulassungsinhabers „BASF SE“ durch „ADDCON“ ersetzt.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Bestände des betreffenden Zusatzstoffs sowie der diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen und Mischfuttermittel, die den vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden Bestimmungen genügen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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