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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2017/655 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Überwachung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe von in Betrieb befindlichen Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32017R0655
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2016-12-19
In force since
2017-05-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

Diese Verordnung dient der Festlegung der genauen Bedingungen für die Auswahl von Motoren, die Prüfverfahren und die Ergebnisberichterstattung zur Überwachung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe von in Betrieb befindlichen Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten unter Verwendung portabler Emissionsmesssysteme.

Article 2 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für die Überwachung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe von der Emissionsstufe V entsprechenden, in Betrieb befindlichen Motoren der nachfolgend genannten Klassen, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte Maschinen und Geräte eingebaut sind: (a) NRE-v-5; (b) NRE-v-6.

2 Diese Verordnung gilt für Motorhersteller. Diese Verordnung gilt nicht für Originalgerätehersteller.

3 Diese Verordnung gilt nicht, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde nachweist, dass er nicht in der Lage ist, zur Durchführung einer Überwachungsprüfung im Betrieb Zugang zu einem Motor zu erhalten, der in eine nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschine oder ein nicht für den Straßenverkehr bestimmtes mobiles Gerät eingebaut ist.

Article 3 Verfahren und Anforderungen an die Überwachung der Emissionen in Betrieb befindlicher Motoren

Die in Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 vorgesehene Überwachung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe von Motoren im Betrieb erfolgt gemäß dem Anhang dieser Verordnung.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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