Durchführungsverordnung (EU) 2017/908 der Kommission vom 11. Mai 2017 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Picodon (g.U.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Spezifikation für die Bezeichnung „Picodon“ (g.U.) wird genehmigt.
Article 2
Für den Schutz gemäß Artikel 1 gilt der Übergangszeitraum, den Frankreich gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 den Wirtschaftsbeteiligten, die die Bedingungen jenes Artikels erfüllen, mit Erlass vom 17. Februar 2016 über die geschützte Ursprungsbezeichnung „Picodon“, der im Amtsblatt Journal officiel de la République française vom 26. Februar 2016 veröffentlicht wurde, gewährt hat.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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