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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2017/940 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Zulassung von Ameisensäure als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32017R0940
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-06-01
In force since
2017-06-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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