Durchführungsverordnung (EU) 2017/961 der Kommission vom 7. Juni 2017 zur Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus faecium CECT 4515 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Absetzferkel und einer neuen Verwendung im Tränkwasser für Absetzferkel und Masthühner sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2036/2005 und der Verordnung (EU) Nr. 887/2011 (Zulassungsinhaber: Evonik Nutrition&Care GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1 Zulassung
Die in Anhang I genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2036/2005
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2036/2005 wird der Eintrag zu E 1713, Enterococcus faecium CECT 4515, gestrichen.
Article 3 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 887/2011
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 887/2011 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 4 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Futtermittel, die vor dem 28. Dezember 2017 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 28. Juni 2017 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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