Delegierte Verordnung (EU) 2017/1181 der Kommission vom 2. März 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/117 zur Festlegung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1778
Text
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Article 5 Überprüfung
1 Dänemark, Deutschland und Schweden bewerten bis zum 30. Juni 2017 die Umsetzung der in den Artikeln 3 und 4 festgelegten Maßnahmen in den Gebieten 1 bis 7 gemäß dem Anhang.
2 Dänemark, Deutschland und Schweden übermitteln der Kommission vor dem 31. Juli 2017 eine Zusammenfassung der Bewertung gemäß Absatz 1.
3 Dänemark, Schweden, Deutschland und Polen bewerten bis zum 31. Oktober 2018 die Umsetzung der in den Artikeln 3 und 4 festgelegten Maßnahmen in den Gebieten 8, 9 und 10 gemäß dem Anhang.
4 Dänemark, Schweden, Deutschland und Polen übermitteln der Kommission vor dem 30. November 2018 eine Zusammenfassung der Bewertung gemäß Absatz 3.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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