Verordnung (EU) 2017/1410 der Kommission vom 2. August 2017 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Article 2
Ab dem 23. August 2019 werden kosmetische Mittel, die eine oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht. Ab dem 23. August 2021 werden kosmetische Mittel, die einen oder mehrere der durch diese Verordnung verbotenen Stoffe enthalten, auf dem Unionsmarkt nicht mehr bereitgestellt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nummer 2 des Anhangs gilt ab dem 23. August 2021.
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