Durchführungsverordnung (EU) 2017/1781 der Kommission vom 28. September 2017 über die im Rahmen von Jahreskontingenten für bestimmte Erzeugnisse aus Kanada geltenden Abweichungen von den im umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits festgelegten erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Abweichungen von den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln in Anhang 5-A des Protokolls über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen, das dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits beigefügt ist (im Folgenden „Protokoll über Ursprungsregeln“), gilt für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Erzeugnisse im Rahmen der im Anhang festgelegten Kontingente.
Article 2
Die im Anhang festgelegten Kontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Article 3
1 Die Kontingente der in Abschnitt B des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse sind ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres um 10 % der im vorangegangenen Kalenderjahr zugewiesenen Mengen zu erhöhen, wenn das betreffende Kontingent in jenem Jahr zu mehr als 80 % ausgeschöpft wurde. Dieser Absatz gilt erstmals am 1. Januar 2019 und zum letzten Mal am 1. Januar 2022.
2 Die Kontingente der in Abschnitt C des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse sind ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres um 3 % der im vorangegangenen Kalenderjahr zugewiesenen Mengen zu erhöhen, wenn das betreffende Kontingent in jenem Jahr zu mehr als 80 % ausgeschöpft wurde. Diese Erhöhungsbestimmung gilt erstmals am 1. Januar 2019 und zum letzten Mal am 1. Januar 2028.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 21. September 2017.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions