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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1964 der Kommission vom 17. August 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 in Bezug auf einige Bestimmungen über Fristen und Mitteilungen der unter Lizenzen im Reissektor fallenden Mengen (Text von Bedeutung für den EWR. )

CELEX
32017R1964
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-08-17
In force since
2017-10-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Wenn in dieser Verordnung für die Verfahren eine Frist festgelegt ist und der Anfangs- oder Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag gemäß der Definition in der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 fällt, so gilt Folgendes: a) Die Frist beginnt am darauffolgenden Arbeitstag um 00.00 Uhr unter Berücksichtigung der amtlichen Öffnungszeiten der Behörde; b) abweichend von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 4 der genannten Verordnung endet die Frist am darauffolgenden Arbeitstag 13.00 Uhr (Brüsseler Zeit).“

„(4 In Fällen, in denen für die Zwecke dieser Verordnung eine Frist für die Mitteilung der unter Lizenzanträge im Rahmen eines Zollkontingents fallenden Erzeugnismengen oder für die Mitteilung der im Rahmen eines Zollkontingents nicht in Anspruch genommenen Mengen gilt, endet diese Frist abweichend von Absatz 3 mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages, unabhängig davon, ob dieser Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag ist.“

Article 19a Mitteilungen über Reis

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission täglich Folgendes mit: a) für andere als die zur Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten bestimmten Einfuhrlizenzen: die unter die erteilten Lizenzen fallenden Gesamtmengen, aufgeschlüsselt nach Ursprüngen und Erzeugniscodes; b) für Ausfuhrlizenzen: die unter die erteilten Lizenzen fallenden Gesamtmengen, aufgeschlüsselt nach Erzeugniscodes.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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