Delegierte Verordnung (EU) 2017/1965 der Kommission vom 17. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 hinsichtlich Art und Typ der mitzuteilenden Informationen zu Lizenzen im Reissektor (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii erhält folgende Fassung: „iii) Erzeugnisse, für die die Erstattung oder der Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags gemäß Titel III Kapitel 3 Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung findet und für die eine endgültige Entscheidung noch aussteht. 2. In Artikel 8 wird nach Buchstabe e folgender Buchstabe ea eingefügt: „ea) in Bezug auf Reis die Mengen gemäß Artikel 19a der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239;“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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