Durchführungsverordnung (EU) 2017/2231 der Kommission vom 4. Dezember 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/329 in Bezug auf den Namen des Inhabers der Zulassung für 6-Phytase (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/329
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/329 wird wie folgt geändert: 1. Im Titel werden die Worte „Zulassungsinhaber: Lohmann Animal Nutrition GmbH“ durch die Worte „Zulassungsinhaber: Kaesler Nutrition GmbH“ ersetzt. 2. Im Anhang werden in der zweiten Spalte der Tabelle („Name des Zulassungsinhabers“) die Worte „Zulassungsinhaber: Lohmann Animal Nutrition GmbH“ durch die Worte „Zulassungsinhaber: Kaesler Nutrition GmbH“ ersetzt.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Der Futtermittelzusatzstoff 6-Phytase gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2016/329 sowie diesen Zusatzstoff enthaltende Vormischungen und Mischfuttermittel, die vor dem 25. Dezember 2017 gemäß den vor dem 25. Dezember 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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