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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2281 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Genehmigung einer Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2017 in bestimmten Weinanbaugebieten Deutschlands und in allen Weinanbaugebieten Dänemarks, der Niederlande und Schwedens

CELEX
32017R2281
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2017-12-11
In force since
2017-12-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Anhang VIII Teil I Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 darf in den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Weinanbaugebieten bzw. Teilen davon und für sämtliche oder bestimmte Keltertraubensorten gemäß dem genannten Anhang die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der im Jahr 2017 geernteten frischen Weintrauben sowie des Traubenmostes, des teilweise gegorenen Traubenmostes, des Jungweins und des Weins, soweit diese Erzeugnisse aus Trauben der Ernte 2017 gewonnen worden sind, 3,5 % vol nicht überschreiten.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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