Delegierte Verordnung (EU) 2017/2416 der Kommission vom 20. Oktober 2017 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt berichtigt und geändert: 1. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung. 3. Anhang VIII erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Der in Anhang IV dieser Verordnung aufgeführte Anhang XV wird angefügt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 5. Dezember 2017.
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