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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/1148 der Europäischen Zentralbank vom 10. August 2018 über die Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/1041 (EZB/2018/21)

CELEX
32018D0021
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-08-10
In force since
2018-08-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel

1 Im Sinne von Artikel 1 Absatz 3, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 der Leitlinie EZB/2014/31 gilt die Hellenische Republik nicht mehr als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiet, der ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds erfüllt.

2 Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil 4 Titel II, sind auf von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel anzuwenden.

3 Marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, unterliegen den besonderen, in Anhang I der Leitlinie EZB/2014/31 festgelegten Abschlägen nicht mehr.

Article 2 Aufhebung

Der Beschluss (EU) 2016/1041 (EZB/2016/18) wird hiermit aufgehoben.

Article 3 Schlussbestimmungen

1 Dieser Beschluss tritt am 21. August 2018 in Kraft.

2 Bei Abweichungen des vorliegenden Beschlusses von der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sowie der Leitlinie EZB/2014/31 gemäß ihrer jeweiligen Umsetzung auf nationaler Ebene durch die nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, ist dieser Beschluss maßgeblich.

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