Beschluss (EU) 2018/51 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Bereitstellung der Finanzmittel für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung
Text
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 275000000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 4 (Europa in der Welt) bereitzustellen. Der in Absatz 1 genannte Betrag wird zur Finanzierung des Garantiefonds zum Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung verwendet.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen für das Jahr 2017 auf 275000000 EUR festgelegt. Der Betrag wird im Rahmen des Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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