Beschluss (EU) 2018/61 des Rates vom 21. März 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung der Änderung 1 im Namen der Union zu dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut der Änderung 1 ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Änderung 1 im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Die Änderung 1 wird in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Änderung 1 zu dem Abkommen ab dem Tag ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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