Durchführungsbeschluss (EU) 2018/71 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Freistellung der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels in den Niederlanden von der Anwendung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8339) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden, um die Ausübung der Tätigkeiten der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels in den Niederlanden zu ermöglichen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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