Durchführungsbeschluss (EU) 2018/115 der Kommission vom 24. Januar 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zum Erlass der zur Sicherstellung seines Betriebs erforderlichen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/117/EU im Hinblick auf den Standort der Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrale (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 werden in der Zeile über die Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrale (GSMC) in der Spalte „Standorte sowie Maßnahmen zur Einrichtung zwecks Sicherstellung des Betriebs“ die Sätze „Die zweigeteilte Galileo-Sicherheitszentrale wird schrittweise in Frankreich und im Vereinigten Königreich eingerichtet. Die 2013 angelaufene Einrichtung dürfte 2017 abgeschlossen sein. Mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich wurden 2013 Abkommen darüber unterzeichnet.“ ersetzt durch die Sätze „Die zweigeteilte Galileo-Sicherheitszentrale wird in Frankreich und Spanien eingerichtet. Die Einrichtung des Standortes in Frankreich ist seit 2017 abgeschlossen, und es wurde 2013 mit Frankreich ein Abkommen darüber unterzeichnet. Die Einrichtung des Standortes in Spanien läuft im März 2018 mit reduzierter Ausstattung an und sollte im März 2019 vollständig abgeschlossen sein. Darüber sollte 2018 mit Spanien ein Abkommen unterzeichnet werden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions