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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/146 des Rates vom 22. Januar 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

CELEX
32018D0146
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-01-22
In force since
2018-01-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits wird im Namen der Union genehmigt .

2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), dem Königreich Marokko die in Artikel 30 des Abkommens vorgesehenen diplomatischen Noten zu übermitteln und folgende Notifikation vorzunehmen: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden.“

Article 2

Der von der Union im nach Artikel 22 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt in Bezug auf eine Änderung der Anhänge des Abkommens mit Ausnahme von Anhang I (Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken) und Anhang IV (Übergangsbestimmungen) wird von der Kommission nach Konsultation eines vom Rat eingesetzten Besonderen Ausschusses festgelegt.

Article 3

Die Artikel 2 bis 5 des Beschlusses 2006/959/EG werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses nicht mehr angewendet.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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