Beschluss (EU) 2018/160 der Kommission vom 30. Juni 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/NN), die Polen in Bezug auf die Einzelhandelssteuer gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4449) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die durch das Gesetz vom 6. Juli 2016 über die Steuer auf den Einzelhandelsverkauf eingeführte Einzelhandelssteuer mit der progressiven Steuersatzstruktur stellt eine staatliche Beihilfe dar, die im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, und wurde von Polen unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 dieses Vertrags rechtswidrig in Kraft gesetzt.
Article 2
Polen stellt alle noch ausstehenden Beihilfezahlungen aus der in Artikel 1 genannten Maßnahme mit Wirkung vom Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses ein.
Article 3
Polen stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Article 4
1 Polen teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses ausführlich mit, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. geplant sind, um dem Beschluss nachzukommen.
2 Polen unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses. Auf Anfrage der Kommission legt Polen unverzüglich Informationen über die Maßnahmen vor, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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