Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/195 der Kommission vom 8. Februar 2018 zur Festlegung von Formularen für die Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen, sowie für die Kontrollberichte in Bezug auf traditionelle Eigenmittel gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 des Rates
Text
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Article 1
1 Die Mitgliedstaaten verwenden das Formular in Anhang I dieses Beschlusses zur Beschreibung der in Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 genannten aufgedeckten Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche über 10000 EUR betreffen. Dieses Formular wird auch für die in Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 genannte Übersicht über den Stand der Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten verwendet, die der Kommission bereits mitgeteilt wurden und für die zuvor noch kein Vermerk betreffend Einziehung, Annullierung oder Nichteinziehung existierte.
2 Die Mitgliedstaaten übermitteln die in Absatz 1 genannten Angaben auf elektronischem Wege über die Informationstechnologieanwendung „OWNRES“.
Article 2
Die Mitgliedstaaten verwenden das in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführte Formular für den Bericht über ihre Kontrollen in Bezug auf traditionelle Eigenmittel, der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 608/2014 genannt ist. Der Bericht für das Haushaltsjahr 2017 wird anhand des in Unterabsatz 1 genannten Formulars erstellt.
Article 3
Die Mitgliedstaaten verwenden das in Artikel 1 genannte Formular ab dem 1. April 2018.
Article 4
Der Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2016/2365 wird mit Wirkung vom 1. April 2018 aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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