Beschluss (EU) 2018/254 des Rates vom 15. Februar 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken
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Article 1
Der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Vertrags von Marrakesch ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die berechtigt ist/sind, die Ratifizierungsurkunde nach Artikel 19 Buchstabe b des Vertrags von Marrakesch im Namen der Union zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt am 12. Juli 2018.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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