Beschluss (GASP) 2018/294 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/259 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Text
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Article 1
„(2 Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 45 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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