Durchführungsbeschluss (EU) 2018/300 der Kommission vom 11. Januar 2018 über die Vereinbarkeit des von den beteiligten Mitgliedstaaten vorgelegten gemeinsamen Vorschlags einer Verlängerung des Atlantik-Schienengüterverkehrskorridors mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 51)
Text
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Article 1
Der Vorschlag der in Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal für den Schienenverkehr zuständigen Ministerien bezüglich einer Verlängerung des Atlantik-Schienengüterverkehrskorridors bis zum Terminal Valongo sowie bis Zaragoza, La Rochelle und Nantes St. Nazaire, den diese der Kommission in einer am 6. März 2017 eingegangenen Absichtserklärung übermittelten, steht mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 im Einklang.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Französische Republik und die Portugiesische Republik gerichtet.
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