Durchführungsbeschluss (EU) 2018/301 der Kommission vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/926 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2016 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 1078)
Text
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Article 3
Die den Mitgliedstaaten in Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) anzulastenden Beträge sind in Anhang III dieses Beschlusses ausgewiesen. Die den Mitgliedstaaten in Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums anzulastenden Beträge sind in Anhang IV dieses Beschlusses ausgewiesen.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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