Durchführungsbeschluss (EU) 2018/305 der Kommission vom 27. Februar 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/927 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2016 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 1095)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/927 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Die gemäß diesem Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in den Anhängen I und III dieses Beschlusses aufgeführt.“ 2. Der Text im Anhang dieses Beschlusses wird als Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/927 angefügt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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