Beschluss (EU) 2018/319 des Rates vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 26. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 26. Tagung des auf der Grundlage des Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 eingesetzten Revisionsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Text.
2 Geringfügige Änderungen der Dokumente, die in dem diesem Beschluss beigefügten Text genannt sind, können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union im Revisionsausschuss vereinbart werden.
Article 2
Der Beschluss des Revisionsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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