Durchführungsbeschluss (EU) 2018/491 der Kommission vom 21. März 2018 über die Vereinbarkeit des von den beteiligten Mitgliedstaaten vorgelegten gemeinsamen Vorschlags einer Verlängerung des Nordsee-Mittelmeer-Schienengüterverkehrskorridors mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 1634)
Text
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Article 1
Der mit der Absichtserklärung am 14. Juni 2017 eingegangene Vorschlag für eine Verlängerung des Nordsee-Mittelmeer-Schienengüterverkehrskorridors bis Genf, der der Kommission gemeinsam von den für den Schienenverkehr zuständigen Ministerien Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz übermittelt wurde, steht in Einklang mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.
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