Beschluss (EU) 2018/641 des Rates vom 17. April 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Algerien zur Änderung der Bedingungen für die Anwendung der Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Artikel 14 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss EU-Algerien zur Änderung der Bedingungen für die Anwendung der Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Artikel 14 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der Beschluss des Assoziationsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Durch die bei den bilateralen Konsultationen vereinbarten und im Anhang dieses Beschlusses dargelegten Bedingungen für die Zollsätze und die Dauer ihrer Anwendung werden die ursprünglich für die jeweiligen landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse festgelegten Tarifbedingungen der Protokolle Nr. 2 und Nr. 5 des Assoziationsabkommens geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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