Durchführungsbeschluss (EU) 2018/661 der Kommission vom 26. April 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/750 zur Harmonisierung des Frequenzbands 1452-1492 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können, im Hinblick auf seine Ausweitung auf die harmonisierten Frequenzbänder 1427-1452 MHz und 1492-1517 MHz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 2286) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dieser Beschluss dient der Harmonisierung der Bedingungen für die Verfügbarkeit und die effiziente Nutzung des Frequenzbands 1427-1517 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können.“
Article 2a
Die Mitgliedstaaten überprüfen alle zwei Jahre die Anwendung des Artikels 2, um eine größtmögliche Verfügbarkeit des Frequenzbands 1427-1517 MHz für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zu gewährleisten.“
Article 4
Die Mitgliedstaaten beobachten die Nutzung des Frequenzbands 1427-1517 MHz und berichten der Kommission auf Anfrage oder auf eigene Initiative über ihre Erkenntnisse, um nötigenfalls eine rechtzeitige Überprüfung dieses Beschlusses zu ermöglichen.“
Article 4a
Die Mitgliedstaaten berichten der Kommission spätestens am 1. November 2018 über die Anwendung dieses Beschlusses und insbesondere über den Umfang der Verfügbarkeit der Frequenzbänder 1427-1452 MHz und 1492-1517 MHz.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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