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Seqlense EUR-Lex

Beschluss der Kommission vom 24. Juli 2018 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zur Änderung des Beschlusses der Kommission C(2015) 9500 hinsichtlich des Beitrags zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

CELEX
32018D0808(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-07-24
In force since
2018-07-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Im Rahmen der Fazilität werden Mittel in Höhe von 3000000000 EUR für den Zeitraum 2016-2017 und ein zusätzlicher Betrag von 3000000000 EUR für den Zeitraum 2018-2019 koordiniert.

2 Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 3000000000 EUR für den Zeitraum 2016-2017 und von 3000000000 EUR für den Zeitraum 2018-2019 wird ein Betrag von 1000000000 EUR bzw. 2000000000 aus dem Unionshaushalt finanziert, vorbehaltlich der einzelnen Finanzierungsbeschlüsse nach Artikel 84 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und im Einklang mit der Haushaltsordnung und den Anforderungen des betreffenden Basisrechtsakts.

3 Auf der Grundlage ihrer zugesagten finanziellen Beiträge stellen die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2016-2017 gemäß der Aufschlüsselung der Beiträge anhand des BNE-Schlüssels für das Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von 2000000000 EUR und gemäß der Aufschlüsselung der Beiträge anhand des BNE-Schlüssels für das Haushaltsjahr 2018 einen Betrag von 1000000000 EUR bereit.“

Article 2

1 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht.

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