Beschluss (EU) 2018/846 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 werden Griechenland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union 1359119 EUR, Spanien 3228675 EUR, Frankreich 48906025 EUR und Portugal 50673132 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 30. Mai 2018.
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