Beschluss (EU) 2018/889 des Rates vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Text
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Article 1
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus wird hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Genehmigungsurkunde nach Artikel 23 des Übereinkommens zu hinterlegen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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