Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. September 2018 über die Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union — „Istra“ (g.U.)
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Das Einzige Dokument und die Fundstelle der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 für den Namen „Istra“ (g.U.) sind im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben. Im Einklang mit Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 kann innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen die Eintragung des in Absatz 1 angeführten Namens eingelegt werden.
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