Durchführungsbeschluss (EU) 2018/918 des Rates vom 22. Juni 2018 zur Ermächtigung Deutschlands und Polens, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG werden Deutschland und Polen ermächtigt, den Baustellenbereich um die Grenzbrücke zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn nad Odrą für die Zwecke der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen, des innergemeinschaftlichen Erwerbs und der Einfuhr von Gegenständen, die dem Abriss der existierenden Grenzbrücke und dem Bau einer neuen Grenzbrücke dienen, so zu behandeln, als gehörte er zum Hoheitsgebiet Polens.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland und an die Republik Polen gerichtet.
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