Durchführungsbeschluss (EU) 2018/928 der Kommission vom 28. Juni 2018 über die Einstellung der Wiederaufnahme der Untersuchung betreffend die Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-186/14 P und C-193/14 P in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 926/2009 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 der Kommission zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates
Text
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Article 1
Die Untersuchung betreffend die Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-186/14 P und C-193/14 P in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 926/2009 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 wird hiermit eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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