Beschluss (EU) 2018/929 des Rates vom 25. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020 wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates notifiziert nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Europäischen Union auszudrücken, durch dieses Abkommen gebunden zu sein.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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