Beschluss (EU) 2018/965 des Rates vom 6. Juli 2018 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2018 und einen geänderten Jahresbeitrag für 2018
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum EEF, die die Mitgliedstaaten als zweite Tranche 2018 an die Kommission und die EIB zu zahlen haben, sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt.
Article 2
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 wird auf 4500000000 EUR geändert. Davon gehen 4250000000 EUR an die Kommission und 250000000 EUR an die Europäische Investitionsbank.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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