Beschluss (EU) 2018/1107 des Rates vom 20. Juli 2018 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Text
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Article 1
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits mit den Anhängen und der einseitigen Erklärung der Union, die der Schlussakte beigefügt sind, wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 116 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um der Zustimmung der Union Ausdruck zu verleihen, durch das Abkommen gebunden zu sein .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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