Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 der Kommission vom 3. August 2018 zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von aus der genetisch veränderten Zuckerrübensorte H7-1 (KM-ØØØH71-4) gewonnenen Lebensmitteln und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5029) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Genetisch veränderter Organismus und spezifischer Erkennungsmarker
Der genetisch veränderten Zuckerrübensorte (Beta vulgaris subsp. vulgaris) H7-1, wie unter Buchstabe b des Anhangs dargelegt, wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 65/2004 der spezifische Erkennungsmarker KM-ØØØH71-4 zugewiesen.
Article 2 Erneuerung der Zulassung
Die Zulassung für das Inverkehrbringen folgender Erzeugnisse wird gemäß den in diesem Beschluss genannten Bedingungen erneuert: a) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus KM-ØØØH71-4-Zuckerrüben gewonnen werden; b) Futtermittel, die aus KM-ØØØH71-4-Zuckerrüben gewonnen werden.
Article 3 Kennzeichnung
Zum Zweck der in Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegten Kennzeichnungsanforderungen wird „Zuckerrüben“ als „Bezeichnung des Organismus“ festgelegt.
Article 4 Nachweisverfahren
Für den Nachweis von Zuckerrüben der Sorte H7-1 wird das Verfahren gemäß Buchstabe d des Anhangs angewendet.
Article 5 Gemeinschaftsregister
Die Informationen im Anhang dieses Beschlusses werden in das Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 aufgenommen.
Article 6 Zulassungsinhaber
1 Die Zulassungsinhaber sind: a) KWS SAAT SE, Deutschland, und b) Monsanto Company, Vereinigte Staaten von Amerika, vertreten durch Monsanto Europe S.A./N.V., Belgien.
2 Beide Zulassungsinhaber sind für die Erfüllung der den Zulassungsinhabern mit diesem Beschluss und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 auferlegten Pflichten verantwortlich.
Article 7 Geltungsdauer
Dieser Beschluss gilt zehn Jahre ab dem Datum seiner Bekanntgabe.
Article 8 Adressat
Dieser Beschluss ist gerichtet an: a) KWS SAAT SE, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Deutschland, und b) Monsanto Europe S.A./N.V., Scheldelaan 460, Haven 627, 2040 Antwerpen, Belgien.
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