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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/1197 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union

CELEX
32018D1197
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-06-26
In force since
2018-06-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt.

2 Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung der Europäischen Union über Artikel 47 Absatz 3 des Abkommens wird im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren werden gemäß Artikel 47 des Abkommens und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Notifikationen die folgenden Teile des Abkommens von der Union und Japan vorläufig angewendet : a) Artikel 11, 12, 14, 16, 18, 20, 25, 28, 40 und 41; b) Artikel 13 und 15 (mit Ausnahme von Absatz 2 Buchstabe b), Artikel 17, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31 und 37, Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 39, soweit dadurch Bereiche berührt werden, bei denen die Union ihre Zuständigkeit bereits intern ausgeübt hat; c) Artikel 1, 2, 3, 4, Artikel 5 Absatz 1, soweit dadurch Bereiche berührt werden, die in die Zuständigkeit der Union hinsichtlich der Festlegung und Durchführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fallen; d) Artikel 42 (mit Ausnahmen von Absatz 2 Buchstabe c), Artikel 43 bis 47, Artikel 48 Absatz 3 und Artikel 49, 50 und 51, soweit diese Bestimmungen nur für den Zweck gelten, die vorläufige Anwendung des Abkommens sicherzustellen

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seinem Erlass in Kraft.

Relations

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