Beschluss (EU) 2018/1296 des Rates vom 18. September 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisationfür den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der im Namen der Union auf der 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu vertretende Standpunkt ist im Anhang festgelegt.
2 Geringfügige Änderungen der im Anhang festgelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union auf der Generalversammlung vereinbart werden.
Article 2
Die auf der 13. Tagung der Generalversammlung gefassten Beschlüsse werden nach ihrem Erlass unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions