Beschluss (EU) 2018/1303 des Rates vom 18. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingerichtet wurde, zur Aktualisierung der Vorschriften des Anhangs III (Annäherung) über Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Regulierung und Messwesen und zur Aktualisierung des Anhangs XVI (Öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ im Namen der Union zu vertretenden Standpunkte beruhen auf den Entwürfen der Beschlüsse des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind: a) Beschluss Nr. 1/2018 des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung der Vorschriften des Anhangs III des Abkommens (Annäherung) über Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Vorschriften und Messwesen; b) Beschluss Nr. 2/2018 des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung des Anhangs XVI des Abkommens (Öffentliches Beschaffungswesen).
Article 2
Die Beschlüsse des in Artikel 1 genannten Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ werden nach ihrer Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Article 1
Anhang III-A des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits wird gemäß dem Wortlaut im Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Article 1
Anhang XVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien wird durch den Wortlaut in der Anlage zu diesem Beschluss ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions